Tennisschläger
maik November 25th, 2007
Für Tennisschläger, die zum Spiel nach den Regeln der ITF zugelassen sind, gelten die im Anhang Schläger angegebenen technischen Spezifikation.
Wie bei den Tennisbällen entscheidet die ITF über die Frage, ob ein Schläger oder Prototyp den Spezifikation entspricht oder anderweitig für das Spiel zugelassen wird oder nicht. Durch Eigeninitiative oder auf Antrag einer jeden Partei mit einem begründeten Interesse daran (einschließlich jeden Spielers, Ausrüsters oder Nationalen Verbandes sowie dessen Mitgliedern) wird eine solche Entscheidung getroffen. Die Prüf- und Anhörungsverfahren der ITF gelten entsprechenden für solche Entscheidungen.
Fall 1: Darf die Schlagfläche eines Schlägers mehr als ein Besaitungsmuster aufweisen?
Entscheidung: Die Regel spricht von einem Muster und nicht von Mustern sich kreuzender Saiten. Die Schlagfläche darf somit nicht mehr als ein Besaitungsmuster aufweisen.
Fall 2: Gilt das Besaitungsmuster eines Schlägers im Allgemeinen als gleichmäßig und flach, wenn die Saiten mehr als eine Ebene bilden?
Entscheidung: Nein.
Fall 3: Sind Vorrichtungen zur Dämpfung von Schwingungen auf den Saiten eines Schlägers zulässig? Wenn ja, wo dürfen diese angebracht werden?
Entscheidung: Ja, solche Vorrichtungen sind erlaubt. Doch dürfen sie nur außerhalb des Musters sind kreuzender Saiten angebracht werden.
Fall 4: Einem Spieler reißen während eines Punkts versehentlich die Saiten. Darf der Spieler mit diesem Schläger einen weiteren Punkt spielen?
Entscheidung: Der Spieler darf fortfahren, es sei denn, dieses wurde durch den Veranstalter ausdrücklich verboten.
Fall 5: Darf ein Spieler während eines Spiels mehr als einen Schläger benutzen?
Entscheidung: Nein.
Fall 6: Darf eine Batterie, welche die Spieleigenschaften beeinflusst, in einen Tennisschläger eingebaut werden?
Entscheidung: Nein. Eine in den Schläger eingebaute Batterie ist verboten, da sie eine Energiequelle darstellt. Ebenso sind ähnliche Vorrichtungen zur Energiegewinnung (z.B.: Solarzellen) verboten.